15-09-2013, 20:58
Was ist jetzt an der Entlassung so ungewöhnlich? Das passiert recht schnell, eine Strafe von mindestens einem Jahr für vorsätzliche Taten reicht aus und führt zwingend zur Entlassung. Und zwar auch dann, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit und ein paar anderen Taten reichen sechs Monate. Man beachte, dass die Vorsätzlichkeit dafür nicht extra festgestellt werden muss, Strafnormen wie z.B. §332 (Bestechlichkeit) StGB sind grundsätzlich nur vorsätzlich begehbar.
Das kann übrigens auch Pensionäre treffen.
Das Beamtenverhältnis endet aber erst mit der Rechtskraft des Urteils. Mit einer Revision verzögert sich also alles. Dann gehts aber los: Nicht nur der Stauts ist weg, sondern auch die Pension löst sich in Rauch auf, §41 BBG. Da haben es Angestellte wesentlich besser, ihre Rentenpunkte verfallen wegen einer Straftat nicht.
Külzer gehört anschliessend nicht vor einen Schalter der Arbeitsagentur, sondern in eine geschlossene Einrichtung mit 5 EUR Taschengeld pro Monat.
Das kann übrigens auch Pensionäre treffen.
Das Beamtenverhältnis endet aber erst mit der Rechtskraft des Urteils. Mit einer Revision verzögert sich also alles. Dann gehts aber los: Nicht nur der Stauts ist weg, sondern auch die Pension löst sich in Rauch auf, §41 BBG. Da haben es Angestellte wesentlich besser, ihre Rentenpunkte verfallen wegen einer Straftat nicht.
Külzer gehört anschliessend nicht vor einen Schalter der Arbeitsagentur, sondern in eine geschlossene Einrichtung mit 5 EUR Taschengeld pro Monat.