17-09-2013, 19:42
(17-09-2013, 19:01)papi schrieb: b: falls keine einigung möglich, fertiger gegenantrag auf abr mit vorbereiteter begründungNur zur Info: es genügt zunächst der Antrag, die Begründung kann durchaus noch (aus Zeitgründen) nachgereicht werden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel