18-09-2013, 19:29
Zum dritten Mal hat jetzt ein Gericht über die Frage verhandelt, ob Frau Heidi K ü l z e r (jawohl, bitte immer Roß und Reiter nennen!!) mit ihrer Vergewaltigungsgeschichte die Wahrheit gesagt oder gelogen hat und ist nun endlich zu einem hoffentlich gerechten Urteil gekommen.
Wer die Leidensgeschichte des Herrn Arnold verfolgt hat, für den sind 5,5 Jahre viel zu wenig. Doch das Urteil ist mutig, basiert es doch ebenso auf Indizien, genauso wie schon das Urteil gegen Horst Arnold im Jahre 2002. Indizien deshalb, weil die klare Feststellung, daß gewaltsamer Analverkehr im Stehen technisch unmöglich ist, in der Urteilsbegründung -sofern in den Medien vollständig berichtet- zu kurz kam.
Gewichtiger ist jedoch, daß die Justiz mit diesem Urteil die gesamte Verantwortung für ihr Handeln allein dem Zeugen, in diesem Falle dem sogenannten "Opferzeugen", übertragen hat, zumal die Überschrift lautet "Freiheitsberaubung" und nicht etwa "Falschaussage mit schwerwiegenden Folgen"!
Damit verbunden ist das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, für korrekte Urteile garantieren zu können. Ich kann nur hoffen, daß dies durch diesen Fall endlich einer breiten Öffentlichkeit bewußt geworden ist.
Da was sind die Konsequenzen?
Eine umfassende Reform der Strafjustiz, nach der es keine Strafurteile ohne hieb- und stichfeste Beweise, etwa DNA-Analysen, mehr geben darf?
Die Angehörigen von Herrn Arnold könnten zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in 6-stelliger Höhe geltend machen (Anwaltskosten, Hausverkauf, 5 Jahre Lehrersgehalt, Schmerzensgeld und -am Ende- Beerdigungskosten.
Doch gegen wen? Gegen Frau Külzer oder gegen den Staat? Oder beide 50/50?
Wer beantwortet uns diese Fragen???
Mitschuldig haben sich jedoch noch andere gemacht, wenn nicht juristisch, so doch moralisch: Das gesamte berufliche Umfeld von Horst Arnold, dem die Lügengeschichten der Frau Külzer sattsam bekannt gewesen sein müssen! Vorgesetzte, Lehrerkollegen, Schüler und Eltern. Alle haben sie beim Prozeß und Jahre danach geschwiegen! Warum? Aus Furcht? Aus Gleichgültigkeit? Oder waren sie froh, den alkoholkranken Lehrer auf diese Weise endlich aus dem Schuldienst entfernt zu haben?
Wer die Leidensgeschichte des Herrn Arnold verfolgt hat, für den sind 5,5 Jahre viel zu wenig. Doch das Urteil ist mutig, basiert es doch ebenso auf Indizien, genauso wie schon das Urteil gegen Horst Arnold im Jahre 2002. Indizien deshalb, weil die klare Feststellung, daß gewaltsamer Analverkehr im Stehen technisch unmöglich ist, in der Urteilsbegründung -sofern in den Medien vollständig berichtet- zu kurz kam.
Gewichtiger ist jedoch, daß die Justiz mit diesem Urteil die gesamte Verantwortung für ihr Handeln allein dem Zeugen, in diesem Falle dem sogenannten "Opferzeugen", übertragen hat, zumal die Überschrift lautet "Freiheitsberaubung" und nicht etwa "Falschaussage mit schwerwiegenden Folgen"!
Damit verbunden ist das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, für korrekte Urteile garantieren zu können. Ich kann nur hoffen, daß dies durch diesen Fall endlich einer breiten Öffentlichkeit bewußt geworden ist.
Da was sind die Konsequenzen?
Eine umfassende Reform der Strafjustiz, nach der es keine Strafurteile ohne hieb- und stichfeste Beweise, etwa DNA-Analysen, mehr geben darf?
Die Angehörigen von Herrn Arnold könnten zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in 6-stelliger Höhe geltend machen (Anwaltskosten, Hausverkauf, 5 Jahre Lehrersgehalt, Schmerzensgeld und -am Ende- Beerdigungskosten.
Doch gegen wen? Gegen Frau Külzer oder gegen den Staat? Oder beide 50/50?
Wer beantwortet uns diese Fragen???
Mitschuldig haben sich jedoch noch andere gemacht, wenn nicht juristisch, so doch moralisch: Das gesamte berufliche Umfeld von Horst Arnold, dem die Lügengeschichten der Frau Külzer sattsam bekannt gewesen sein müssen! Vorgesetzte, Lehrerkollegen, Schüler und Eltern. Alle haben sie beim Prozeß und Jahre danach geschwiegen! Warum? Aus Furcht? Aus Gleichgültigkeit? Oder waren sie froh, den alkoholkranken Lehrer auf diese Weise endlich aus dem Schuldienst entfernt zu haben?