22-09-2013, 15:47
Moin,
gibt es die Möglichkeit bei gerichtlicher Unterhaltsverhandlung (TU/EU) einen Vergleich oder ein Angebot zu unterbreiten?
Gefordert werden ~700€. Wenn ich jetzt sage: Ich biete neben dem betitelten KU (DDT3) 250€ Unterhalt (Kombi TU/EU/BU - wie sie es benennen wollen) bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab da kein Unterhalt mehr wegen Erwerbsobliegenheit der KM?
Kann man das? Geht das? Oder gibs da nur "Friss oder stirb" die Berechnung und Ende?
gibt es die Möglichkeit bei gerichtlicher Unterhaltsverhandlung (TU/EU) einen Vergleich oder ein Angebot zu unterbreiten?
Gefordert werden ~700€. Wenn ich jetzt sage: Ich biete neben dem betitelten KU (DDT3) 250€ Unterhalt (Kombi TU/EU/BU - wie sie es benennen wollen) bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab da kein Unterhalt mehr wegen Erwerbsobliegenheit der KM?
Kann man das? Geht das? Oder gibs da nur "Friss oder stirb" die Berechnung und Ende?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.