22-09-2013, 17:42
Okay, inwieweit ist dass dann bindend, wenn die Gegenseite Sozialleistungen beantragen will?
Weil aktuell werd ich damit genervt, dass sie nix kriegt weil Unterhalt ja vorrangig ist.
Wenn ein Richter nun absegnet, dass ich so und soviel zahle, kann sie dann mit dem Beschluss Sozialleistungen beantragen, weil es trotzdem nicht reicht?
Weil aktuell werd ich damit genervt, dass sie nix kriegt weil Unterhalt ja vorrangig ist.
Wenn ein Richter nun absegnet, dass ich so und soviel zahle, kann sie dann mit dem Beschluss Sozialleistungen beantragen, weil es trotzdem nicht reicht?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.