23-09-2013, 19:33
Horst Arnolds Tochter Christine begibt sich, nach erfolgter strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung von Heidi Külzer, auf den Weg zum Zivilgericht, um dort Schmerzensgeld geltend zu machen.
Eine solche Möglichkeit zu nutzen ist weder ungewöhnlich noch unbedingt aussichtslos und wird normalerweise von den Opfern selbst wahrgenommen.
Hier wollte es der „Zufall“, dass das Opfer der Falschbeschuldigung diesen Schritt aus bekannten Gründen nicht gehen kann. Horst Arnold verstarb bereits am Morgen des 29.06.2012 - wenn ich das richtig erinnere - dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Heidi Külzer erhob – weit also, vor Abschluss des Strafverfahrens, am 13.09.2013.
Entschädigt wurde Horst Arnold, bzw. dessen Erben „großzügig“ durch den Staat, der die Haftstrafe für Horst Arnold nachgewiesen unrechtmäßig angeordnet und vollstreckt hatte.
Christine Arnold verlangt nun darüber hinaus Schmerzensgeld für sich selbst, weil sie Heidi Külzer in der Verantwortung für ihre vaterlose Jugend und die Folgen sieht. Ein erster Gerichtstermin hierzu wurde gemäß BILD auf den 11.10.2013 gelegt.
Als juristischer Laie kann ich die Erfolgsaussichten auf das Zugeständnis von Schmerzensgeld nicht auch nur annähernd einschätzen. Interessant finde ich schon die Begründung, hinsichtlich anderer denkbarer Konstellationen, betreffend Vaterlosigkeit und Folgen für Kinder.
Apropos, Folgen für die Kinder (BILD):
So mag die Reaktion, des nach all den Aussagen über seine Mutter nun sicherlich auch traumatisierten Sohnes, nachvollziehbar sein. Jedoch hat - meiner Meinung nach - die eigene Erfahrung mit Vaterlosigkeit, mit der anderen, der Tochter, die sehr wohl eine Beziehung zum Vater pflegte, nichts gemein, um so einen direkten Vergleich zu begründen.
Ich wünsche beiden, ramponierten jungen Menschen, dass sie baldmöglichst stabil in unserer Mitte leben können und werden.
Eine solche Möglichkeit zu nutzen ist weder ungewöhnlich noch unbedingt aussichtslos und wird normalerweise von den Opfern selbst wahrgenommen.
Hier wollte es der „Zufall“, dass das Opfer der Falschbeschuldigung diesen Schritt aus bekannten Gründen nicht gehen kann. Horst Arnold verstarb bereits am Morgen des 29.06.2012 - wenn ich das richtig erinnere - dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Heidi Külzer erhob – weit also, vor Abschluss des Strafverfahrens, am 13.09.2013.
Entschädigt wurde Horst Arnold, bzw. dessen Erben „großzügig“ durch den Staat, der die Haftstrafe für Horst Arnold nachgewiesen unrechtmäßig angeordnet und vollstreckt hatte.
Christine Arnold verlangt nun darüber hinaus Schmerzensgeld für sich selbst, weil sie Heidi Külzer in der Verantwortung für ihre vaterlose Jugend und die Folgen sieht. Ein erster Gerichtstermin hierzu wurde gemäß BILD auf den 11.10.2013 gelegt.
Als juristischer Laie kann ich die Erfolgsaussichten auf das Zugeständnis von Schmerzensgeld nicht auch nur annähernd einschätzen. Interessant finde ich schon die Begründung, hinsichtlich anderer denkbarer Konstellationen, betreffend Vaterlosigkeit und Folgen für Kinder.
Apropos, Folgen für die Kinder (BILD):
Zitat: Sebastian K.* (24), der Sohn der verurteilten Lügnerin, hat kein Verständnis für die Klage: „Ich habe das Gefühl, dass sie nur auf Geld aus ist.“ Sie drücke „auf die Tränendrüse“. Und weiter: „Auch ich habe lange keinen Unterhalt von meinem Erzeuger erhalten (...). Nicht nur sie hat also dieses Problem. Das haben viele Menschen und ich habe mit ihr absolut kein Mitleid – ich muss da auch durch.“
Zitat:Er plaudert über Freunde, die er nach und nach gefunden hat, und von einer Mutter, die ständig nervös und verängstigt war und nicht alleine sein konnte.echo-online
[…]
Seinen leiblichen Vater kennt der junge Mann bis heute nicht. Versuche, mit ihm Kontakt aufzunehmen, scheiterten.
So mag die Reaktion, des nach all den Aussagen über seine Mutter nun sicherlich auch traumatisierten Sohnes, nachvollziehbar sein. Jedoch hat - meiner Meinung nach - die eigene Erfahrung mit Vaterlosigkeit, mit der anderen, der Tochter, die sehr wohl eine Beziehung zum Vater pflegte, nichts gemein, um so einen direkten Vergleich zu begründen.
Ich wünsche beiden, ramponierten jungen Menschen, dass sie baldmöglichst stabil in unserer Mitte leben können und werden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)