27-09-2013, 09:46
(27-09-2013, 07:28)webmin schrieb:(26-09-2013, 23:33)beppo schrieb: Hast du denn für deine Unterhaltszahlungen auch einen Schonbetrag eintragen lassen?
Nein, denn ich zahle zum 1. Mal Unterhalt.
Aber aus der Überweisung geht ja klar hervor, dass er gezahlt wurde.
Das prüft aber die Bank nicht nach.
So sind deine Unterhaltszahlungen aus Banksicht Teil deiner Privatausgaben.
Wenn der Unterhalt tituliert ist, solltest du diesen auch beim P-Konto eintragen damit du ihn bezahlen kannst und er dir nicht unterm Hintern weg gezogen wird.
Und wie Raid schon sagte, sollte du dann prüfen, ob du dadurch nicht unter den Hartz4 Satz sinkst.
Dann solltest du das wieder auffüllen lassen.