27-09-2013, 14:19
(26-09-2013, 21:03)webmin schrieb: seit kurzem arbeite ich wieder, Unterhaltsrückstände sind vorhanden.für arbeitslose Unterhaltsschuldner gelten/ galten andere Bemessungsgrenzen.
Mglw wurde deswegen gepfändet.
Bei der Bank anrufen, die den Vorgang aufklären kann.
Ansonsten bei der Antragsstelle Deines AG einen KontoFreigabeBeschluß beantragen (die erforderlichen Unterlagen gleich mitnehmen)!
Solange Du selber die Ursache der Sperrung Deines Kontos nicht kennst, ist Alles darüber reine Spekulation.