27-09-2013, 20:24
Das Gericht legt fest wie hoch der pfändungschutzfreie Betrag ist; und der kann je nach
Unterhalt schon recht niedrig sein wie p schon beschrieb. Bei Gericht erkundigen; und nur die
können es "freischalten"; mit einer entsprechenden Bescheinigung.
Ja; das P-Konto ist bei einem Unterhaltschuldener wie so vieles in der BRD nicht das
wert was es verspricht
Unterhalt schon recht niedrig sein wie p schon beschrieb. Bei Gericht erkundigen; und nur die
können es "freischalten"; mit einer entsprechenden Bescheinigung.
Ja; das P-Konto ist bei einem Unterhaltschuldener wie so vieles in der BRD nicht das
wert was es verspricht