08-10-2013, 15:05
Überlese ich ´was? Ich sehe nicht, dass die Mutter dem Kind bisher geschadet hat. Dass jemand krank ist, reicht für einen Grundrechtseingriff wohl kaum aus.
Sie hat sich selbst in die "Geschlossene" begeben, was für Krankheitseinsicht steht. Sicher wird sie auch zustimmen, dass z. Z. Umgang nur begleitet stattfinden kann.
Daraus, dass sie das Kind beim Vater gelassen hat, ergibt sich ihr Einverständnis mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes beim Vater - zumal dies ja doch auch die frühere gemeinsame Wohnung ist, in der das Kind (unterstelle ich jetzt) auch gemeldet ist.
Unabhängig davon sollte geklärt werden, wie das Kind die Situation verarbeitet...
Sie hat sich selbst in die "Geschlossene" begeben, was für Krankheitseinsicht steht. Sicher wird sie auch zustimmen, dass z. Z. Umgang nur begleitet stattfinden kann.
Daraus, dass sie das Kind beim Vater gelassen hat, ergibt sich ihr Einverständnis mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes beim Vater - zumal dies ja doch auch die frühere gemeinsame Wohnung ist, in der das Kind (unterstelle ich jetzt) auch gemeldet ist.
Unabhängig davon sollte geklärt werden, wie das Kind die Situation verarbeitet...
Wer nicht taktet, wird getaktet...