08-10-2013, 21:41
Heute morgen von meinem Rechtsanwalt eingetrudelt:
Neuer Beschluß des zuständigen Amtsgerichts. Diesmal unter Leitung
einer Richterin.
Der Selbstbehalt wird um die erhöhten Wohnkosten für den Umgang angehoben (Differenz von 360 Euro aus Selbstbehalt zu tatsächlicher Gesamtmiete) .
Der Dienstwagen wird mit 150 Euro mtl. bewertet. Im Hauptsacheverfahren wird dieser Bewertungsansatz noch einmal geprüft.
Berufsbedingte Aufwendungen sind konkret darzulegen, keine Pauschalen (Hammer Leitlinien).
Altersvorsorgebeiträge sind im Mangelfall nicht zu berücksichtigen. Von den anfallenden Kosten für den Umgang natürlich kein Wort.
Es wird auch gleich mitgeteilt, das weitergehende Anträge hierzu im Rahmen der PKH nicht mehr erfolgreich wären.
Der monatliche Gesamtzahlbetrag reduziert sich damit von 1.221 um 270 Euro auf 950 Euro und ein paar Zerquetschte.
Für das Vorjahr reduziert sich die monatliche Unterhaltsschuld um 220 Euro.
Da der Dienstwagen auch hier weiterhin fiktives Einkommen generiert, bleibe ich der Grundsicherung auch künftig erhalten.
Mal angenommen, es wird jetzt nun in der kommenden Verhandlung antragsgemäß entschieden, dann wurde ja seit spätestens Dezember 2011 zuviel gezahlt (Rechtsanhängigkeit der Klage).
Wenn tatsächlich beschlossen würde, das der überzahlte Unterhalt zurückgezahlt werden müsste, dann habe ich möglicherweise ein Problem.
Die Ex hat das Geld natürlich schon verbraten, aber das Jobcenter
will die Kohle dann wohl von mir wiederhaben wollen und ich habe sie schon gar nicht. Eine vollstreckbare Ausfertigung kann ich mir an
die Wand nageln. Die Frage bleibt, ob ggf. eine Aufrechnung mit dem
lfd. Unterhalt erfolgen kann.
Neuer Beschluß des zuständigen Amtsgerichts. Diesmal unter Leitung
einer Richterin.
Der Selbstbehalt wird um die erhöhten Wohnkosten für den Umgang angehoben (Differenz von 360 Euro aus Selbstbehalt zu tatsächlicher Gesamtmiete) .
Der Dienstwagen wird mit 150 Euro mtl. bewertet. Im Hauptsacheverfahren wird dieser Bewertungsansatz noch einmal geprüft.
Berufsbedingte Aufwendungen sind konkret darzulegen, keine Pauschalen (Hammer Leitlinien).
Altersvorsorgebeiträge sind im Mangelfall nicht zu berücksichtigen. Von den anfallenden Kosten für den Umgang natürlich kein Wort.
Es wird auch gleich mitgeteilt, das weitergehende Anträge hierzu im Rahmen der PKH nicht mehr erfolgreich wären.
Der monatliche Gesamtzahlbetrag reduziert sich damit von 1.221 um 270 Euro auf 950 Euro und ein paar Zerquetschte.
Für das Vorjahr reduziert sich die monatliche Unterhaltsschuld um 220 Euro.
Da der Dienstwagen auch hier weiterhin fiktives Einkommen generiert, bleibe ich der Grundsicherung auch künftig erhalten.
Mal angenommen, es wird jetzt nun in der kommenden Verhandlung antragsgemäß entschieden, dann wurde ja seit spätestens Dezember 2011 zuviel gezahlt (Rechtsanhängigkeit der Klage).
Wenn tatsächlich beschlossen würde, das der überzahlte Unterhalt zurückgezahlt werden müsste, dann habe ich möglicherweise ein Problem.
Die Ex hat das Geld natürlich schon verbraten, aber das Jobcenter
will die Kohle dann wohl von mir wiederhaben wollen und ich habe sie schon gar nicht. Eine vollstreckbare Ausfertigung kann ich mir an
die Wand nageln. Die Frage bleibt, ob ggf. eine Aufrechnung mit dem
lfd. Unterhalt erfolgen kann.