09-10-2013, 00:46
(08-10-2013, 21:41)Sixteen Tons schrieb: Der monatliche Gesamtzahlbetrag reduziert sich damit von 1.221 um 270 Euro auf 950 Euro und ein paar Zerquetschte.Tja, das hätte die Kimu wohl behalten können, wenn sie sich etwas kooperativer gezeigt hätte (denn das JC hatte dich ja nicht zur Titelabsenkung aufgefordert, oder?).
(08-10-2013, 21:41)Sixteen Tons schrieb: Da der Dienstwagen auch hier weiterhin fiktives Einkommen generiert, bleibe ich der Grundsicherung auch künftig erhalten.Da bist du dann wohl der einzigste Vater, der sagen kann: "wegen dem Dienstwagen, brauch ich eben noch HartzIV" Das wird langsam wirklich skuril.
(08-10-2013, 21:41)Sixteen Tons schrieb: Mal angenommen, es wird jetzt nun in der kommenden Verhandlung antragsgemäß entschieden, dann wurde ja seit spätestens Dezember 2011 zuviel gezahlt (Rechtsanhängigkeit der Klage).Mir scheint, du solltest alles tun, um die Verhandlung und Beschluss ins nächste Jahr zu verzögern. Die Kimu sollte wegen evtl. Anspruchsübergang daran tunlichst. mitwirken. Dann greift wohl zumindest für 2012 die Rückwirkungssprerre des §44 und §48 SGB X.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #