09-10-2013, 12:28
(09-10-2013, 07:56)iglu schrieb: Die Frage bleibt eigentlich nicht, bzw. kann sie zügig beantwortet werden: das ist verboten!
Das ist ja lustig. Das mit der Aufrechnung hat mein Anwalt vor einiger Zeit mal vorgeschlagen.
Es fehlt aber auch an einer Bereicherungs-/Rückforderungsklage dazu.
Das wäre aber Voraussetzung für eine Rückforderung. Ich kann ja nicht alles wissen. Dafür hat man ja einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Na, dann ist ja alles in Butter. Keine Forderung, kein Forderungsübergang.