09-10-2013, 18:00
@Klaus
Wenn es nach der Mutter geht, könnte ich mir nach meiner Arbeit
auch bei der Heilsarmee einen Teller Suppe abholen und sämtliche verdienten Mäuse bei ihr abliefern.
Ich habe gefälligst bar jeder materiellen Frage stets ein zufriedener und interessierter Vater zu sein. Ob das in der Realität auch machbar ist, ist eine andere Frage, aber für die Mutter nicht von Belang.
Was den Selbstbehalt angeht, so kann man in diesem Forum und anderswo
reichlich Material finden, wie dieser im Familienrecht mit fiktiven Einkünften oder Herabsetzung desselben regelmässig ausgehebelt wird.
Die Mutter hat es in drei Jahren nicht geschafft, andere Einkommensquellen, wie auch ggf. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen, zu erschließen.
Sie könnte sich nun selbst unter den Rettungsschirm des Leistungstransfers begeben, will sich aber nicht vorschreiben lassen, sich dafür einzuschränken. Die einzige Lösungsmöglichkeit ist der Einsatz eigener Erwerbsarbeit. Ich gebe zu, das ist bei der Betreuung von fünf noch relativ kleinen Kindern keine einfache Herausforderung.
@Iglu
Danke nochmals für die Erläuterung zur Aufrechnung. Ich meinte nur,
das, so wie man die BGH-Entscheidungen dazu liest, ja gar keine Rückforderung entstanden ist (Fehlende Bereicherungsklage). Das heißt,
ich bekomme nichts zurück, muß aber selber auch nichts an den
Grundsicherungsträger zurückzahlen.
@Sorglos
Ich kann ja auch nichts dafür, daß das Familienrecht strengere Anforderungen an den Erwerbsobligisten stellt, als das Sozialrecht .
Die Richterin hat ja angekündigt, dem Parameter Dienstwagen in der
mündlichen Verhandlung noch einmal auf den Zahn zu fühlen.
Vielleicht kommt man dann ja noch zu dem Schluß, das er einen Wert in Geld von Null hat, weil eine andere Bewertung dazu führen würde, das
der Pflichtige wieder Ansprüche nach dem SGB II hat. OK, das sind wohl
Wunschträume.
Wenn es nach der Mutter geht, könnte ich mir nach meiner Arbeit
auch bei der Heilsarmee einen Teller Suppe abholen und sämtliche verdienten Mäuse bei ihr abliefern.
Ich habe gefälligst bar jeder materiellen Frage stets ein zufriedener und interessierter Vater zu sein. Ob das in der Realität auch machbar ist, ist eine andere Frage, aber für die Mutter nicht von Belang.
Was den Selbstbehalt angeht, so kann man in diesem Forum und anderswo
reichlich Material finden, wie dieser im Familienrecht mit fiktiven Einkünften oder Herabsetzung desselben regelmässig ausgehebelt wird.
Die Mutter hat es in drei Jahren nicht geschafft, andere Einkommensquellen, wie auch ggf. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen, zu erschließen.
Sie könnte sich nun selbst unter den Rettungsschirm des Leistungstransfers begeben, will sich aber nicht vorschreiben lassen, sich dafür einzuschränken. Die einzige Lösungsmöglichkeit ist der Einsatz eigener Erwerbsarbeit. Ich gebe zu, das ist bei der Betreuung von fünf noch relativ kleinen Kindern keine einfache Herausforderung.
@Iglu
Danke nochmals für die Erläuterung zur Aufrechnung. Ich meinte nur,
das, so wie man die BGH-Entscheidungen dazu liest, ja gar keine Rückforderung entstanden ist (Fehlende Bereicherungsklage). Das heißt,
ich bekomme nichts zurück, muß aber selber auch nichts an den
Grundsicherungsträger zurückzahlen.
@Sorglos
Ich kann ja auch nichts dafür, daß das Familienrecht strengere Anforderungen an den Erwerbsobligisten stellt, als das Sozialrecht .
Die Richterin hat ja angekündigt, dem Parameter Dienstwagen in der
mündlichen Verhandlung noch einmal auf den Zahn zu fühlen.
Vielleicht kommt man dann ja noch zu dem Schluß, das er einen Wert in Geld von Null hat, weil eine andere Bewertung dazu führen würde, das
der Pflichtige wieder Ansprüche nach dem SGB II hat. OK, das sind wohl
Wunschträume.