09-10-2013, 19:05
Ich bin da nicht wirklich im Thema, insofern kann ich mich dazu nicht valide äußern. Mein Wissenstand ist der, dass die Rechtshängigkeit der Abänderungsklage maßgeblich ist und man sich ab dem Zeitpunkt nicht auf Entreicherung oder dergleichen berufen kann.
Vielleicht äußert sich ja noch jemand Kompetentes dazu.
Vielleicht äußert sich ja noch jemand Kompetentes dazu.