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Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern
#34
Update:

Am Montag war wieder mal eine Verhandlung vor dem Familiengericht. Eine reine Show-Veranstaltung, der Richter hat nach wie vor keine Lust, uns zu scheiden.
Da das Thema Trennungsunterhalt durch den OLG-Vergleich erledigt ist, geht es jetzt um den nachehelichen Unterhalt.
Das wichtigste vorneweg: nach 30 Jahren Ehedauer bekommt der Unterhaltspflichtige lebenslänglich. Die einzige Variable ist die Höhe des monatlichen nachehelichen Unterhaltsbetrags. Über die Höhe dieses Betrags herrscht Uneinigkeit - letzten Kuli musste sich Exe arbeitsmedizinisch begutachten lassen, der Gutachter kam zu dem Schluss, dass Exe seit Januar 2013 wieder voll arbeiten könne. Exe behauptet (ohne dies belegen zu können) weiterhin, für eine Erwerbstätigkeit zu krank zu sein. Der Richter hat am Montag dann gemeinsam mit der gegnerischen Anwältin darüber philosophiert, ob Exe wieder ein Job bekommen könne und welchen Verdienst sie erzielen könne usw. usf. - bis mir der Kragen geplatzt ist und ich ziemlich unfreundlich in die Runde gefragt habe, wer der Anwesenden mich denn in den letzten drei Jahren (so lange zieht sich das Verfahren schon) denn danach gefragt habe, wie ich das Geld verdiene das sie hier im Raum untereinander verteilen wollen - betretene Stille war die Folge.

So, nun zu den Dingen, die mich nerven: der Richter will schon wieder aktuelle Gehaltsabrechnungen incl. Einkommenssteuerbescheid von mir sehen. Ich habe seit Juni diesen Jahres einen deutlichen Einkommenssprung gemacht, es würde sich erneut die Berechnungsgrundlage ändern. Der Scheidungsantrag wurde von mir im Februar 2011 bei Gericht gestellt, der Trennungsunterhat bis zum Zeitpunkt der Scheidung vom OLG Stuttgart festgelegt. Muss ich denn schon wieder mein Einkommen offenlegen, obwohl sich doch Karrieresprünge und Einkommenszuwächse NACH dem Trennunsgzeitpunkt angeblich nicht auswirken? Wieso kann der Richter erneut Einkommensauskunft fordern, wenn doch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nachweislich gegeben ist?

Zweitens: es existiert ein arbeitsmedizinisches Gutachten, das der Exe Arbeitsfähigkeit bescheinigt, Dieses Gutachten datiert aus Juli 2012. Mir genügt die Aussage dieses Gutachtens, die Exe hat bislang nichts mehr vorgetragen, was ihre behauptete Erwerbsunfähigkeit untermauert. Der Richter überlegt, ein neues arbeitsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen - muss ich das dann wieder via Verfahrenskosten bezahlen, obwohl mir das aktuelle genügt? Auch wenn ein neuerliches Gutachten kein anderes Ergebnis bringen wird?

Drittens: Warnung an alle Geringverdiener, die mit der Leistungsunfähigleit jonglieren - die Juristen freuen sich auf den Tag, wenn der gesetzliche Mindestlohn verabschiedet wird. Ab dann lautet die Berechnung der Leistungsfähigkeit des U-pflichtigen ganz einfach 8,50 € /Stunde x 160 Stunden - fertig ist das fiktive Einkommen.

Viertens: ich trage mich mit der Absicht, im September 2017 nach 45 Beitragsjahren meine berufliche Laufbahn zu beenden und in den Ruhesatnd zu wechseln. Meine dann zu erwartende Rente wird, nach Abzug des Versorgungsausgleichs für die Exe, noch ca. 1.500.- € betragen. Davon werde ich kaum nich nachehelichen Unterhalt leisten können. Exen - Anwältin meinte süffisant, dass man mir dann eben fiktives Einkommen unterstellen könne. Mag sein, aber mehr als ein paar Hunderter bis zum Selbstbehalt wird man mir nicht wegnehmen können, hoffe ich. Für Exe wird das nicht zum Überleben reichen, und bis zu ihrem eigenen Renteneintrittsalter wird sie acht bis neun Jahre durchzuhalten haben - kaum möglich von nicht mal 500.- € monatlich. Was kann mich da erwarten - dass man mich als Rentner runterpfändet auf 1050.- € bis zum Renteneintrittsalter der Exe?
Kann ich in so einem Fall Aufstocker werden nach SGB II ?

Sachdienliche Hinweise und Kommentare sind willkommen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Antiworld - 27-04-2013, 08:42
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Austriake - 23-10-2013, 19:24
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Bügeleisen - 23-10-2013, 19:43
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von the notorious iglu - 19-04-2014, 21:32
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von the notorious iglu - 20-04-2014, 09:18

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