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Taschenpfändung im Ausland
#1
Hallo,

ich wollte einfach mal fragen, ob eine Taschenpfändung im Ausland möglich ist, auch wenn die Adresse des Schuldners im Ausland den Gläubigern in D unbekannt ist? Wenn ja, wird dann bei einer Ausweiskontrolle beim Grenzübergang durch einen Eintrag im SIS oder IPol beim Betroffenen auch durch ausländische Polizisten/Zöllner direkt vollstreckt, sodass er seine Taschen leeren muss und Wertsachen einbehalten werden? Hat jemand hier überhaupt schon eine Taschenpfändung ausserhalb von D erlebt?

Gibt es im Ausland so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung, wenn man sich weigert, seine Vermögensverhältnisse nach erfolgloser Vollstreckung zu offenbaren? Kann man auch im Ausland inhaftiert werden, bis man Auskunft zu seinem Vermögen gibt bzw. dieses herausgibt?

Sorry für die vielen Frage, aber vielleicht kennt jemand von euch einen solchen Fall bzw. hat änliches erlebt...

Schönen Gruß

Hornfrosch
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Nachrichten in diesem Thema
Taschenpfändung im Ausland - von Hornfrosch - 23-10-2013, 19:39
RE: Taschenpfändung im Ausland - von p__ - 23-10-2013, 20:04
RE: Taschenpfändung im Ausland - von p__ - 23-10-2013, 21:44
RE: Taschenpfändung im Ausland - von p__ - 24-10-2013, 08:34
RE: Taschenpfändung im Ausland - von Zahlesel - 23-10-2013, 20:07
RE: Taschenpfändung im Ausland - von kay - 24-10-2013, 09:13
RE: Taschenpfändung im Ausland - von p__ - 24-10-2013, 15:07
RE: Taschenpfändung im Ausland - von MitGlied - 24-10-2013, 15:04
RE: Taschenpfändung im Ausland - von MitGlied - 24-10-2013, 15:29
RE: Taschenpfändung im Ausland - von Raasclaat - 25-10-2013, 14:05
RE: Taschenpfändung im Ausland - von Raasclaat - 25-10-2013, 15:05
Vermeidungsstrategien 170er - von Mahatu - 26-10-2013, 17:13

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