23-10-2013, 21:22
(23-10-2013, 20:04)p schrieb: Die Frage ist nicht zu beantworten, denn alle Pfändungen passieren nach dem Recht des Landes, in dem sie stattfinden sollen. Somit besteht dein "Ausland" in Wirklichkeit aus über 200 unterschiedlichen Vollstreckungsrechtssystemen und es gibt über 200 verschiedene Antworten. Wenn du selbst drüber recherchierst, könntest du eine Doktorarbeit draus machen.
Dann gehe ich davon aus, dass die Gläubiger zwingend die Anschrift des Schuldners kennen müssen, um gegen ihn im Ausland vollstrecken zu können, richtig? Kann man dann einfach den Hasenfuss machen, wenn die Anschrift aufgeflogen ist, um das Vollstreckungsverfahren zu vereiteln?
Ist euch denn bekannt, ob im SIS bzw. Ipol solche Zivilsachen registiert werden, sodass im Falle einer Kontrolle vollstreckt werden kann? Anhand der Berichte hier im Forum vermute ich jedoch, dass dies nicht möglich ist. Aber Erfahrung geht ja bekanntlich über Wissen hinaus...
Schönen Gruß
Hornfrosch