23-10-2013, 21:28
(23-10-2013, 20:07)Zahlesel schrieb: Wie das mit Taschenpfändung aussieht habe ich leider keine Ahnung mich hat weder in Luxembourg noch in Belgien jemals ein Gerichtsvollzieher zu Gesicht bekommen. Eidesstattliche Versicherung ist mir zumindest in Belgien nicht bekannt
Danke für den Beitrag.
Scheint also selbst im EU-Ausland schwer zu sein, irgendwelche Forderungen zu vollstrecken, soweit man kein dickes Konto hat bzw. ein Arbeitsverhältnis, das bekannt ist. Die Frage bleibt aber für mich noch, ob es in der EU auch eine Art Beugehaft gibt, wie die zur Abgabe der EV in D...
Schönen Gruß
Hornfrosch