24-10-2013, 05:08
Und taeglich gruesst das Murmeltier...
Nein, eine Pfaendung kann NICHT im SIS/Inpol registriert werden, nur eine Aufenthaltsermittlung oder Fahndung.
"p" hat es ja schon sehr gut beschrieben und jetzt kann ein Schuldner aus Deutschland natuerlich hergehen und nach dem besten Staat suchen, der ihn vor Pfaendungen schuetzt.
Spanien ist schon sehr gut, denn dort braucht ein deutscher Glaeubiger schon allerhand an Daten, damit der Schuldner dort auch gefunden wird denn die spanischen Behoerden halten sich nicht lange an der Suche eines Schuldners in Spanien auf ohne detailierte Daten wie NIE Nummer und Adresse sowie Arbeitgeber und Bankkonten obwohl sie laut Abkommen eigentlich dazu verpflichtet waeren.
Das Abkommen ( EU Unterhaltsverordnung z.B.) schreibt naemlich nicht vor, wie intensiv die spanischen Behoerden suchen muessen und das diese Suche auch Spanien selbst ueberlassen bleibt.
Und das kannst du jetzt auf jeden anderen Staat uebertragen.
In Deutschland wird z. B. sehr intensiv gesucht, wie man weiss, und dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.
Und wie so oft gesagt, wer seinen Mund haelt und seinen Aufenthaltsort im Ausland so lange wie moeglich geheimhaelt, der hat um so weniger zu befuerchten, das er gefunden wird und somit eine Vollstreckung zu entgehen.
Auf dem Balkan (Rumaenien, Bulgarien) interessiert es niemanden, ob du in Deutschland Schulden hast, da kannst du gemuetlich deiner Arbeit nachgehen und musst keine Vollstreckung aus Deutschland fuerchten denn die dortigen Behoerden schicken Vollstreckungswuensche aus Deutschland nach 30 Tagen wieder zurueck mit dem Vermerk, das die Suche erfolglos war.
Und das war es dann fuer Deutschland, das muessen sie akzeptieren, ob sie wollen oder nicht.
In Spanien und Italien ist es in abgeschwaechter Form ebenso.
gleichgesinnter
Nein, eine Pfaendung kann NICHT im SIS/Inpol registriert werden, nur eine Aufenthaltsermittlung oder Fahndung.
"p" hat es ja schon sehr gut beschrieben und jetzt kann ein Schuldner aus Deutschland natuerlich hergehen und nach dem besten Staat suchen, der ihn vor Pfaendungen schuetzt.
Spanien ist schon sehr gut, denn dort braucht ein deutscher Glaeubiger schon allerhand an Daten, damit der Schuldner dort auch gefunden wird denn die spanischen Behoerden halten sich nicht lange an der Suche eines Schuldners in Spanien auf ohne detailierte Daten wie NIE Nummer und Adresse sowie Arbeitgeber und Bankkonten obwohl sie laut Abkommen eigentlich dazu verpflichtet waeren.
Das Abkommen ( EU Unterhaltsverordnung z.B.) schreibt naemlich nicht vor, wie intensiv die spanischen Behoerden suchen muessen und das diese Suche auch Spanien selbst ueberlassen bleibt.
Und das kannst du jetzt auf jeden anderen Staat uebertragen.
In Deutschland wird z. B. sehr intensiv gesucht, wie man weiss, und dort wird es auch recht einfach weil es dort eine Meldepflicht gibt, in Spanien ist das nicht der Fall.
Und wie so oft gesagt, wer seinen Mund haelt und seinen Aufenthaltsort im Ausland so lange wie moeglich geheimhaelt, der hat um so weniger zu befuerchten, das er gefunden wird und somit eine Vollstreckung zu entgehen.
Auf dem Balkan (Rumaenien, Bulgarien) interessiert es niemanden, ob du in Deutschland Schulden hast, da kannst du gemuetlich deiner Arbeit nachgehen und musst keine Vollstreckung aus Deutschland fuerchten denn die dortigen Behoerden schicken Vollstreckungswuensche aus Deutschland nach 30 Tagen wieder zurueck mit dem Vermerk, das die Suche erfolglos war.
Und das war es dann fuer Deutschland, das muessen sie akzeptieren, ob sie wollen oder nicht.
In Spanien und Italien ist es in abgeschwaechter Form ebenso.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum