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Taschenpfändung im Ausland
#9
(24-10-2013, 02:38)Hornfrosch schrieb: Allerdings frage ich mich dennoch, was passieren würde, wenn man z.B. zwecks Aufenthaltsermittlung festgehalten wird und dabei Wertsachen bzw. wichtige Unterlagen mit sich führt.

Eine Aufenthaltsermittlung dient der Vorbereitung einer Pfändung. Man möchte gerne deine Anschrift, damit man obengenanntes Papier erstellen kann, mit dem du gepfändet werden kannst.

Zudem dürfte die aufenthaltsermittelnde Polizei in den meisten Ländern nicht gleichzeitig Gerichtsvollzieher sein. Damit will ich nicht ausschliessen, dass beispielsweise Südkorea die Polizei auch vollstrecken kann, aber in der Regel dürfte das unüblich sein.
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Taschenpfändung im Ausland - von Hornfrosch - 23-10-2013, 19:39
RE: Taschenpfändung im Ausland - von p__ - 23-10-2013, 20:04
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RE: Taschenpfändung im Ausland - von Raasclaat - 25-10-2013, 14:05
RE: Taschenpfändung im Ausland - von Raasclaat - 25-10-2013, 15:05
Vermeidungsstrategien 170er - von Mahatu - 26-10-2013, 17:13

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