24-10-2013, 15:29
Um zu deiner Eingangsfrage zu kommen: Wird in D überhaupt die Taschenpfändung durchgeführt?
Die bringt doch im Prinzip nur etwas, wenn du schwarz arbeitest und irgendwelche Geschäfte machst und dadurch manchmal mit nem dicken Geldbeutel durch die Gegend marschierst. Der Vollstrecker muss als auf der Lauer liegen und dich zum richtigen Zeitpunkt antreffen.
Das wird selbst in D völlig unüblich sein. In anderen Ländern wird das keinesfalls besser sein. Falls öffentliche Schulden bestehen greift man in anderen Ländern auch sehr gerne auf Ersatzhaftstrafen zurück, mit absolut unbefriedigendem Resultat.
Wie das mit eidesstattlicher versicherung im Ausland läuft kannst du in diesen Beiträgen finden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7953
Evtl. musst du dich auch durch ähnliche Beiträge durchwühlen.
Auf den Punkt gebracht: im Ausland fast unmöglich.
Die bringt doch im Prinzip nur etwas, wenn du schwarz arbeitest und irgendwelche Geschäfte machst und dadurch manchmal mit nem dicken Geldbeutel durch die Gegend marschierst. Der Vollstrecker muss als auf der Lauer liegen und dich zum richtigen Zeitpunkt antreffen.
Das wird selbst in D völlig unüblich sein. In anderen Ländern wird das keinesfalls besser sein. Falls öffentliche Schulden bestehen greift man in anderen Ländern auch sehr gerne auf Ersatzhaftstrafen zurück, mit absolut unbefriedigendem Resultat.
Wie das mit eidesstattlicher versicherung im Ausland läuft kannst du in diesen Beiträgen finden:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7953
Evtl. musst du dich auch durch ähnliche Beiträge durchwühlen.
Auf den Punkt gebracht: im Ausland fast unmöglich.