25-10-2013, 14:05
Zum thema taschenpfändung in DE kann ich nur erwähnen dass folgender fall möglich ist:
Man hat schulden beim staat oder gerichtlich festgestellt.
Man zahlt so lange nicht bis eije ersatzfreiheitsstrafe angedroht wird.
Es ergeht daraufhin haftbefehl. (Hier interessant inwieweit dieser evtl. Ins SIS gelangt nebenbei angemerkt)
Man wird von der bullerei aufgegriffen oder zu hause hochgenommen.
Option 1: zahlen
Option 2: knast
Bei nem kumpel passiert da er gerichtskosten nicht gezahlt hat. GV oder pfändung wurde erst ganicht gemacht.
Man hat schulden beim staat oder gerichtlich festgestellt.
Man zahlt so lange nicht bis eije ersatzfreiheitsstrafe angedroht wird.
Es ergeht daraufhin haftbefehl. (Hier interessant inwieweit dieser evtl. Ins SIS gelangt nebenbei angemerkt)
Man wird von der bullerei aufgegriffen oder zu hause hochgenommen.
Option 1: zahlen
Option 2: knast
Bei nem kumpel passiert da er gerichtskosten nicht gezahlt hat. GV oder pfändung wurde erst ganicht gemacht.