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widerspruch gegen JC
#1
Hallo,
habe ende Juli vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, indem die Berechnung des Unterhalts für meine noch Ehefrau mir mitgeteilt wurde. Ich brauche euch nicht zu sagen, dass die Berechnungen meiner Meinung nach falsch sind oder ich verstehe das nicht.

Nun gut, habe ende August dem Jobcenter einen Widerspruch gegen die Berechnung gesendet.

Gestern bekam ich eine Antwort. Die Ehebedingten Schulden werden nicht anerkannt, weil nicht ersichtlich ist, bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wurde. (Ich hatte geschwärzte Papiere gesendet). Jobcenter will die Originalunterlagen haben. Und ich muss nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde. Leider habe ich die alten Rechnungen nicht mehr.

Auch die Unterhaltshöhe wurde vom Jobcenter ausgerechnet und es ist unverschämt hoch.
Ist echt krass, dass diese Frau die Kinder und mich velassen hat, und jetzt soll ich Sie auch noch mit Geld belohnen?

Es wird auch mit gerichtlichem Zwangsvollstrckungsvefahren gedroht. Aber nirgendwo im Schreiben stehen Paragrafen.

Was ich euch fragen wollte:

1. Muß ich dem Jobcenter die Originaluterlagen zuschicken? Was ist mit den fehlenden Rechnungen?

2. Darf das Jobcenter die Unterhaltshöhe bestimmen, ohne ein Gericht anzurufen?

3. Was kann ich darauf antworten?

Danke
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Nachrichten in diesem Thema
widerspruch gegen JC - von tumi - 27-10-2013, 21:23
RE: widerspruch gegen JC - von Raasclaat - 28-10-2013, 23:33

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