01-11-2013, 16:15
Gerade mal grob ausgerechnet.
Die Erwartung von ISUV geht von einem Einkommen von mindestens 10 € (ohne Werbungskostenabzug) in der Stunde voraus und der Unterhaltspflichtige wäre immer noch nicht in der Lage, auch nur einen Cent Unterhalt zu bezahlen.
Momentan streitet man über einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn von 8,50 €, den viele regional und nach Branchen gestaffelt noch weit darunter sehen (wollen.)
Es wäre also an der Zeit, dass jeder Unterhaltspflichtige fiktiv zum Familienrichter erklärt wird, damit wenigstens fiktiv Unterhalt bezahlt werden kann.
lg
Robert
Die Erwartung von ISUV geht von einem Einkommen von mindestens 10 € (ohne Werbungskostenabzug) in der Stunde voraus und der Unterhaltspflichtige wäre immer noch nicht in der Lage, auch nur einen Cent Unterhalt zu bezahlen.
Momentan streitet man über einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn von 8,50 €, den viele regional und nach Branchen gestaffelt noch weit darunter sehen (wollen.)
Es wäre also an der Zeit, dass jeder Unterhaltspflichtige fiktiv zum Familienrichter erklärt wird, damit wenigstens fiktiv Unterhalt bezahlt werden kann.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.