01-11-2013, 18:50
Zitat:Streit um die Kindererziehung, den Haushalt und das Geld prägte die Beziehung. Als die 34-Jährige nach der Geburt des zweiten Kindes eine weitere Ausbildung begann, verstärkten sich die Konflikte.[...] Strafanzeige hatte die Ehefrau nicht stellen wollen.[...] Das Verfahren könnte im Sorgerechtsstreit eine Rolle spielen, da die Kinder vom Familiengericht zwischenzeitlich dem Vater zugesprochen wurden.
Die übliche Leier, an Familiengerichten, wenn Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen waren. Dieser öffentlichkeitsgierige StA weist gar selbst drauf hin?!?!?!
Wäre dieser Staatsanwalt kein ganz schlechter, mit einem Hauch von Gewissen: Er hätte - um einer ausgleichenden Gerechtigkeit zu genügen - in einem eigenständigen Verfahren der mutmaßlichen Verleumderin "nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten" zu einen Freispruch verhelfen können, oder?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)