04-11-2013, 20:40
Die Sache ist vor das BSG gegangen. Rechtskraft gibt es nur,
wenn beide Parteien von der Einlegung von Rechtsmitteln innerhalb der
Frist (Steht im Beschluß/Urteil) keinen Gebrauch machen.
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publik...cationFile
Hier 3. Seite, 2. Eintrag. Aktenzeichen: B 14 AS 30/13 R
Das kann noch eine Weile dauern.
wenn beide Parteien von der Einlegung von Rechtsmitteln innerhalb der
Frist (Steht im Beschluß/Urteil) keinen Gebrauch machen.
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publik...cationFile
Hier 3. Seite, 2. Eintrag. Aktenzeichen: B 14 AS 30/13 R
Das kann noch eine Weile dauern.