11-11-2013, 10:22
Mutter gehen lassen ja und mit Kusshand, auf aber keinen Fall mit Kind! Ist das Kind erst einmal weg, wird alles sehr schwierig. Ein Wegzug wird als Einverständnis von dir gewertet, dass das Kind bei der Mutter ist.
Alleiniges Sorgerecht: Quatsch. Wenn das Kind bei dir bleiben soll, dann aufgrund Zustimmung der Mutter oder Festlegung des Aufenthalts bei dir durch einen Richter - stärkstenfalls alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber kein alleiniges Sorgerecht. Dafür gibts keinen Grund.
Wie sieht sie die Sache selbst? Glaubt sie, trotz ihrer Probleme mit dem Kind allein zurechtzukommen? Warum nimmt sie das Kind mit? Wegen Unterhalt, wegen Lebensinhalt? Wie steht sie zu Geld? Wäre es möglich, sie mit grosszügiger finanzieller Unterstützung zum Auszug ohne Kind zu bewegen, sie kann studieren, das Kind hat sie an Tagen wo sie Zeit hat? Profan gesagt: Sie rauskaufen. Wie steht sie zum Wechselmodell?
Alleiniges Sorgerecht: Quatsch. Wenn das Kind bei dir bleiben soll, dann aufgrund Zustimmung der Mutter oder Festlegung des Aufenthalts bei dir durch einen Richter - stärkstenfalls alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber kein alleiniges Sorgerecht. Dafür gibts keinen Grund.
Wie sieht sie die Sache selbst? Glaubt sie, trotz ihrer Probleme mit dem Kind allein zurechtzukommen? Warum nimmt sie das Kind mit? Wegen Unterhalt, wegen Lebensinhalt? Wie steht sie zu Geld? Wäre es möglich, sie mit grosszügiger finanzieller Unterstützung zum Auszug ohne Kind zu bewegen, sie kann studieren, das Kind hat sie an Tagen wo sie Zeit hat? Profan gesagt: Sie rauskaufen. Wie steht sie zum Wechselmodell?