18-11-2013, 10:33
(17-11-2013, 16:00)NurPa schrieb: - Termin beim FG wegen dem von mir gestellten Antrag auf FerienregelungDas verstehe ich nicht.
- erklärte die Richterin aber plötzlich, dass es sich hier nun um ein neues Verfahren handelt und das alte somit als abgeschlossen gilt.
Das (wegen dem von Dir gestelltem Antrag auf Ferienregelung eröffnete) Verfahren muss von der Richterin normalerweise mittels richterlichem Beschluss abgeschlossen werden.
Gegen diesen Beschluss ist dann in der Regel ein Widerspruch möglich.
Liegt Dir denn der Beschluss vor ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel