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Fragen zur Ferienregelung
#1
Hallo zusammen,

ich stehe vor folgenden Fragen:

In den sog. Herbstferien passiert es das erste Mal, dass zuvor kein Umgangswochenende ist.
Der Ferienbeginn ist ab einem Montag.
Laut Gerichtsbeschluss habe ich die erste Hälfte der Ferien 2013 unser Kind. Die Herbstferien sind genau eine Woche.

Habe ich, wenn ich unser Kind am Mittwoch wieder zu seiner Mutter bringe und darauffolgend das WE als Umgangswochenende normalerweise habe, gleich am anschließenden Freitag es wieder bei mir?
Ich muss gestehen, dass der Beschluss sehr viele Lücken aufweist und ich mir sehr oft unsicher bin.

Weiter:

Wie verhält es sich zu Weihnachten? Bedarf es hier wieder einer eigenen Verhandlung? Normalerweise wäre es die kompletten Weihnachten bei mir, da diese in die erstenHälfte fallen.
Oder soll ich einfach wie in der Vergangenheit per Brief und Fax an den gegnerischen Anwalt einen gütlichen Vorschlag unterbreiten?

Wahrscheinlich stehen die Chancen ja eher schlecht wenn der Hauptwohnsitz des Kindes nicht bei mir ist?

Guten Wochenbeginn

Knecht
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#2
Sorry, warum willst Du an den Anwalt schreiben und nicht mit der Mutter direkt kommunizieren?

Zu den Herbstferien: Warum schlägst Du ihr nicht vor, dass diese mit dem WE beginnen und dafür das nachfolgende WE ausfällt?

Zu Weihnachten: Was würde Dein Kind denn wollen? Natürlich wäre Zeit, die Du mittendrin abgibst, vorzuschalten oder anzuhängen.

Beides wären doch an sich Dinge, wo es sich anböte, dass Ihr sie so verabredet, wie es gut für Euer Kind wäre - meinst Du, das wäre nicht einen Versuch wert?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Hallo Wackelpudding,

meine Noch- Frau vermeidet jegliche Kommunikation.
Jeder Versuch, ob Anruf( Nummer geändert), ob E- Mail( Adresse danach geändert), SMS oder Briefe, kein Versuch meinerseits wurde unterlassen.
Vor geraumer Zeit habe ich es erst Mal aufgegeben.

Dieser Weg ist der mir noch einzig Sinnvolle.

Den von Dir vorgeschlagene Weg wird wie immer verneint!
Sie duldet keine Änderungen.
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#4
Dann mach dem Anwalt ein kindeswohlorientiertes Angebot und wenn nicht, gillt halt, was vereinbart ist - und es steht dann hoffentlich nirgendwo, dass die hohen Feiertage von der Ferienreglung ausgeschlossen sind...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
hallo knecht,

in so einem fall habe ich immer den richter angerufen und um rat gefragt. mach das auch, schimpfe aber nicht über die mutter, sage lediglich, daß sie die kommunikation verweigert und wie sich der beschluß in dieser sache und zeitraum auslegen läßt. da wird dir der richter gerne weiterhelfen!

sage einfach, dein RA und du und deine bald-ex haben da interpretationsprobleme...

bb
netlover
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#6
Na ja, der Brief wurde abgeschickt. Eine Antwort wird ausbleiben. Der Anwalt der mich als gemeingefährlich mit psychopathischen Zügen während einer Gerichtsverhandlung beschimpft wird eher nichts unternehmen um zum Kindeswohl die Mutter entsprechend zu beraten.
Der Richter bekommt einen Anruf- womit ich davon ausgehe , dass ich nicht mal durchgestellt werde. Ein Versuch ist es dennoch wert.

Aus der Vergangenheit heraus habe ich mehrfach schon Angebote der KM und ihrem Anwalt gemacht.

Der letzte Brief war zum Thema Geburtstag. Unser Kind welches am WE Geburtstag bei mir feiert, hat den Wunsch geäußert wenigstens kurz seine Mutter zu sehen. Ich habe per Brief diesen Wunsch gegenüber ihr und dem Advokaten dargestellt.
Bis heute warte ich vergeblich auf eine Antwort.
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#7
(30-09-2013, 20:33)Knecht schrieb: Der Richter bekommt einen Anruf- womit ich davon ausgehe , dass ich nicht mal durchgestellt werde. Ein Versuch ist es dennoch wert.

Ist es auf alle Fälle. Positiv denken.. Das klappt 100%..
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#8
Also!
Nach mehrmaligen Versuchen den betreffenden Richter zu sprechen, wurde ich wiederholt am Telefon durch eine freundliche Mitarbeiterin der Geschäftsstelle mit den Vermerk abgewiesen, dass nur anwaltliche, schriftliche Nachfragen bearbeitet werden und niemand telefonisch einfach so ihre Antworten durch Richter erhalten.

Ich habe somit weiterhin das Problem (nachdem wie immer die liebe Mutter nicht reagiert), dass ich nicht weiß, ab wann ich mein Kind abholen kann und wann ich es zu bringen habe. Vor allem habe ich null Ahnung darüber wie es sich mit dem anschließenden Wochenendumgang verhält?
Kann ich mein Kind gleich freitags wieder Abends holen oder fällt das in die hälftige Ferienregelung noch mit rein und ist daraus schließend erst eine Abholung samstags in der Frühe möglich?

Ich werde jetzt mal wieder ihren Anwalt anschrieben und über die Abhol- und Bringzeiten wie ich es mir denke informieren.

Wahrscheinlich werde ich auch von ihm keine Antwort erhalten, da er dafür kein Geld erhält.
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#9
Hi du,

die Ferien sind doch in den jeweiligen Bundesländern festgeregelt.
Sie beginnen und enden meistens an einem Wochentag, zumindest bei uns.
Wenn deine liebe Ex so freudig mit dir kommuniziert und die Ferien dein Wochenende eigentlich nicht berühren, ist der Fall doch klar.
Gehen die Ferien doch bis Samstag (?), hol dein Kind eben nur von Samstag zu Sonntag. Der Wechsel innerhalb der Woche wäre dann auch hälftig durchzuführen.
So würde ich das machen.

cu
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#10
Hallo,

sie beginnen ab nächste Woche Montag und gehen bis Freitag.

NUR: Ich habe laut meinem Verständnis das Recht wenigstens eine Uhrzeit mal zu diktieren. Laut der Umgangsregelung wurde es leider versäumt und hängt mir jetzt nach!!

Ohne Uhrzeiten kann die Madame ja machen was sie will!
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#11
Mach dir doch selbst keinen größeren Stress als nötig.

Bezüglich Ferien kann man meines Erachtens zweierlei Meinung sein:

Entweder sie beginnen am ersten Tag nach dem letzten Schultag und enden am letzten Tag vor dem ersten Schultag, sprich: letzter Schultag Freitag, erster Schultag Montag --> Ferien dauern von Samstag bis zum nächsten WE Sonntag, Wochenenden werden also zu den Ferien gezählt. Dann hat derjenige das nächste WE nach den Ferien, der NICHT das letzte WE vor den Ferien hatte.
Macht insbesondere auch Sinn bei Ferien > eine Woche, weil da ja ohnehin ein WE mitten in den Ferien liegt (bei zwei Wochen z.B.)

Oder: Man nimmt als Ferien die reinen Wochentage (ohne erstes und letztes WE, aber inklusive der ggf. dazwischenliegenden WEs), dann beginnen sie montags und enden freitags (immer von einer vollen Woche ausgehend).

Als Abholzeiten würde ich persönlich morgens ca. 09:00 Uhr wählen und abends 17:00 Uhr, das regelt sich aber vermutlich nach den persönlichen Verhältnissen (Langschläfer-Kind, wann gibt es Abendessen, etc.). Wird ein Tag geteilt, nehmen wir entweder 12:00 Uhr (vor dem Mittagessen) oder 14:00 Uhr (nach dem Mittagessen).

Such dir raus, was dir lieber ist, kommunzier das dem Anwalt, nicht nur für diese Ferien, sondern als generelle Regelung.
Erfolgt keine Reaktion, beantrage die Ergänzung, bzw. Konkretisierung der Tage & Zeiten vor Gericht. Ansonsten machst du dir nur vor jeden Ferien unnötig nen riesen Kopf.
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#12
hallo Jessy,

eine generelle Regelung sollte mit dem Antrag auf Umgangserweiterung erfolgen.

Nur warte ich die Scheidung ab! das wird noch ein wenig dauern.

Das heißt- ja- ich muss mir bis dahin jedesmal einen Kopf machen, weil null komma null Antworten auf meine Schreiben kommen.

Also wenn es ganz blöd läuft, macht sie einfach die Tür nicht auf, da sie die Meinung vertritt ich kann ja erst auch um 9 Uhr kommen.
Und was das Umgangswochenende betrifft, stehe ich halt mal auf gut Glück freitags vor der Haustür und schau mal was passiert, vielleicht dann auch nochmal samstags das gleiche Spiel.
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