19-11-2013, 23:12
Naja...wenn Sie schwanger ist, dann bist du
ggf. bald nicht mehr unterhaltspflichtig, sondern ihr Freund.
Wenn die Tochter Mutter wird, entfällt zunächst nach meiner
Kenntnis die Unterhaltspflicht für die Eltern der Tochter.
Es gibt zwar Urteile, wo von dort wieder ausgerissen wird,
aber rein rechtlich ist das erst einmal so (§ 1615l BGB).
Ggf. lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, wenn der
Freund nix auf der Tasche hat und die Tochter eine
Ausbildung beginnt/weiterführt.
Aber noch ist es ja wohl nicht so weit, oder?
Sie ist nicht zufällig schon im 8 Monat?
ggf. bald nicht mehr unterhaltspflichtig, sondern ihr Freund.
Wenn die Tochter Mutter wird, entfällt zunächst nach meiner
Kenntnis die Unterhaltspflicht für die Eltern der Tochter.
Es gibt zwar Urteile, wo von dort wieder ausgerissen wird,
aber rein rechtlich ist das erst einmal so (§ 1615l BGB).
Ggf. lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, wenn der
Freund nix auf der Tasche hat und die Tochter eine
Ausbildung beginnt/weiterführt.
Aber noch ist es ja wohl nicht so weit, oder?
Sie ist nicht zufällig schon im 8 Monat?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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