20-11-2013, 09:48
(19-11-2013, 23:11)TSV 1860 Muenchen schrieb: Kann es sein, dass die bisherigen Tippgeber die Minderjaehrigkeit der Tochter außer acht gelassen haben?
Eben nicht. Der einzige Unterschied zu Volljährigen ist, dass es noch jemand gibt, der formal das Sorgerecht für sie hat. Sie könnte also theoretisch gezwungen werden, woanders zu wohnen. Praktisch hat das nicht funktioniert. Bei einem Volljähringen wäre bereits der Zwingversuch unzulässig.
Wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt den Unterhalt von beiden Eltern (wenn er unterhaltsberechtigt ist und die Elternteile leistungsfähig), egal ob volljährig oder nicht.