02-12-2013, 23:53
Leider nicht! Habe gelesen das ich einen Antrag stellen kann den §89 FamFG Ordnungsmittel in den Vergleich aufnehmen zu lassen!
Hat dieser Vergleich beim Gericht sonst keinerlei bedeutung?
Hat dieser Vergleich beim Gericht sonst keinerlei bedeutung?