09-12-2013, 00:47
Ich würde jetzt bei der Rechtsabteilung/Rechtsstelle des zuständigen Trägers anrufen und darum bitten, mir das Verhalten der Leiterin zu erklären und mir ggf. die Rechtsgrundlagen zu benennen, damit ich da ´mal nachlesen könne.
Bei dem Gespräch würde ich folgenden Standpunkt einnehmen:
Ich bin sorgeberechtigter Vater und wenn ich mein Kind aus dem Kindergarten abhole, haben die es heraus zu geben. Der Umgangsbeschluß regelt das Innenverhältnis zwischen der Kindesmutter und mir und geht das Personal überhaupt nichts an. Sollte mein Kind bei meinem Auftauchen im Kindergarten auf mich zulaufen und von einer Kindergärtnerin behindert werden, sähe ich mich zur Nothilfe berechtigt...
Im übrigen stelle sich mir die Frage der Qualifikation der Leiterin, wenn diese meint, wegen 10 Minuten mit unangemessen scharfem Tonfall einen Konflikt mit Eltern vom Zaun brechen zu müssen...
Bei dem Gespräch würde ich folgenden Standpunkt einnehmen:
Ich bin sorgeberechtigter Vater und wenn ich mein Kind aus dem Kindergarten abhole, haben die es heraus zu geben. Der Umgangsbeschluß regelt das Innenverhältnis zwischen der Kindesmutter und mir und geht das Personal überhaupt nichts an. Sollte mein Kind bei meinem Auftauchen im Kindergarten auf mich zulaufen und von einer Kindergärtnerin behindert werden, sähe ich mich zur Nothilfe berechtigt...
Im übrigen stelle sich mir die Frage der Qualifikation der Leiterin, wenn diese meint, wegen 10 Minuten mit unangemessen scharfem Tonfall einen Konflikt mit Eltern vom Zaun brechen zu müssen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...