Moin Fin.
Ich sehe es so:
Das Sorgerecht als solches greift hier nicht, da hier keine wesentlichen Belange zur Entscheidung stehen.
Maßgeblich ist hier, daß die Eltern per Umgangsregelung bestimmt haben, wann die Alltagssorge beim einen Elternteil endet und beim anderen beginnt.
Bis 15 ist das Kind im Bereich der Mutter, danach in Deinem.
Bis 15 Uhr bestimmt die Mutter aus IHRER Alltagssorge heraus, wo sich das Kind konkret aufhält und mit wem es wie Kontakt hat.
Ab 15 Uhr bestimmst Du aus DEINER Alltagssorge heraus, wo und mit wem das Kind konkret...
Die Kita ist an den Vertrag gebunden, hier vermutlich allein mit der Mutter.
Wenn die Mutter mit der Kita vereinbart, was mit dem Kind bis 15 Uhr passiert und dann an den anderen ET herausgegeben wird, dann ist das in jeder Hinsicht regelkonform. Zudem hat die Kita Hsusrecht.
Aus meiner Sicht hat die Kita-Leiterin richtig entschieden.
Einen Anspruch, im Widerspruch zur Elternvereinbarung oder gegen das Hausrecht die Kita zu betreten, sehe ich nicht.
Ab 15 Uhr besteht Herausgabeanspruch entweder gegen die Mutter, wenn diese Anweisungen im Widerspruch zur Umgangsregelung erteilt hat, oder Gegen die Kita, wenn diese in Deine Befugnisse aus der Alltagssorge ab 15 Uhr eingreift, wenn sie ab 15 Uhr nicht das Kind herausgibt.
.
Ich sehe es so:
Das Sorgerecht als solches greift hier nicht, da hier keine wesentlichen Belange zur Entscheidung stehen.
Maßgeblich ist hier, daß die Eltern per Umgangsregelung bestimmt haben, wann die Alltagssorge beim einen Elternteil endet und beim anderen beginnt.
Bis 15 ist das Kind im Bereich der Mutter, danach in Deinem.
Bis 15 Uhr bestimmt die Mutter aus IHRER Alltagssorge heraus, wo sich das Kind konkret aufhält und mit wem es wie Kontakt hat.
Ab 15 Uhr bestimmst Du aus DEINER Alltagssorge heraus, wo und mit wem das Kind konkret...
Die Kita ist an den Vertrag gebunden, hier vermutlich allein mit der Mutter.
Wenn die Mutter mit der Kita vereinbart, was mit dem Kind bis 15 Uhr passiert und dann an den anderen ET herausgegeben wird, dann ist das in jeder Hinsicht regelkonform. Zudem hat die Kita Hsusrecht.
Aus meiner Sicht hat die Kita-Leiterin richtig entschieden.
Einen Anspruch, im Widerspruch zur Elternvereinbarung oder gegen das Hausrecht die Kita zu betreten, sehe ich nicht.
Ab 15 Uhr besteht Herausgabeanspruch entweder gegen die Mutter, wenn diese Anweisungen im Widerspruch zur Umgangsregelung erteilt hat, oder Gegen die Kita, wenn diese in Deine Befugnisse aus der Alltagssorge ab 15 Uhr eingreift, wenn sie ab 15 Uhr nicht das Kind herausgibt.
.