15-12-2013, 11:20
Hi Skipper,
also wenn ich @fin´s beherztes Vaterseinwollen richtig deute, dann handelt es sich da keinesfalls um eine "Elternvereinbarung" sondern um einen typischen 08/15 SchnellfamilienstandsgerichtsBESCHLUSS, der formal natürlich dann "die Basis" bildet.
Aber die Basis wovon?........Es geht hier doch nicht darum einen womöglich lange vor dem Kindergartenalter erstellten Standart-Beschluss formalistisch genau umzusetzten, sondern darum dem Kind auch mit dem Vater einen "gelebten", kindgerechten Alltag zu ermöglichen, soviel an väterlich-verantwortbarer Interpretation eines Gerichtsbeschlusses ist doch verhältnismäßig. Zumal keinerlei einleuchtende gute Gründe seitens der KM vorgetragen wurden, die dem widersprechen würden.
Gerichtsbeschlüsse werden von den KMs regelmäßig mit Hasspfeilen und Giftnadeln (auch frontal gegen die Interessen des Kindes derart perforiert, dass sie kaum mehr noch zum Flatterband taugen).
Ähnlich, wenn auch immer mit gutem Augenmaß sollten wir Väter im Zweifel das tun, was für unsere Kinder richtig ist, was könnten denn schon die Folgen sein?
Vielleicht ändert das Gericht ja auch, sollte es nochmal in dieser Sache tätig werden, die Vater-Kind-Zeit mittwochs ja auf 14 Uhr oder 13 Uhr, wenn Papa immer gesund kocht dann
(15-12-2013, 10:52)Skipper schrieb: ....eine klare gerichtlich gebilligte und verbindliche Elternvereinbarung...., ......der bestehenden Elternvereinbarung zurück....
also wenn ich @fin´s beherztes Vaterseinwollen richtig deute, dann handelt es sich da keinesfalls um eine "Elternvereinbarung" sondern um einen typischen 08/15 SchnellfamilienstandsgerichtsBESCHLUSS, der formal natürlich dann "die Basis" bildet.
Aber die Basis wovon?........Es geht hier doch nicht darum einen womöglich lange vor dem Kindergartenalter erstellten Standart-Beschluss formalistisch genau umzusetzten, sondern darum dem Kind auch mit dem Vater einen "gelebten", kindgerechten Alltag zu ermöglichen, soviel an väterlich-verantwortbarer Interpretation eines Gerichtsbeschlusses ist doch verhältnismäßig. Zumal keinerlei einleuchtende gute Gründe seitens der KM vorgetragen wurden, die dem widersprechen würden.
Gerichtsbeschlüsse werden von den KMs regelmäßig mit Hasspfeilen und Giftnadeln (auch frontal gegen die Interessen des Kindes derart perforiert, dass sie kaum mehr noch zum Flatterband taugen).
Ähnlich, wenn auch immer mit gutem Augenmaß sollten wir Väter im Zweifel das tun, was für unsere Kinder richtig ist, was könnten denn schon die Folgen sein?
Vielleicht ändert das Gericht ja auch, sollte es nochmal in dieser Sache tätig werden, die Vater-Kind-Zeit mittwochs ja auf 14 Uhr oder 13 Uhr, wenn Papa immer gesund kocht dann
