16-12-2013, 12:25
Die "Empfehlungen des Vorstands" sind da. Darin ist alles zusammengefasst, was den Damen und Herren des Familiengerichtstages neben der Kaffeekännchen-Versorgung besonders wichtig war.
Beim Kindesunterhalt ist nur die Empfehlung "Übersteigt die Betreuung durch den umgangsberechtigten Elternteil die derzeit üblichen Umgangsregelungen wesentlich, soll dieser Umstand zu einer Anpassung der Barunterhaltspflicht führen. Dabei ist der durch Vereinbarung oder Beschluss festgelegte Betreuungszeitanteil zu berücksichtigen." übriggeblieben. Darin spiegelt sich das Unbehagen über das BGH-Urteil zum Unterhalt bei einem Fast-Wechselmodell wieder, das von denkenden Menschen nur als absurd abgelehnt werden kann.
Beim Ehegattenunterhalt wird wie üblich das Kind als Rammbock für alle Ansprüche eingesetzt. Von sechs Punkten wird in fünf vom Kindeswohl geschwurbelt, obwohl es doch um endlos kassierende Exen geht.
Den Versorgungsausgleich möchte man gerne noch komplexer. Acht lange Punkte werden genannt, einer verwinkelter wie der andere und alle mit weiteren Nebeneffekten, die eine weitere Verkomplizierung nötig machen. Man verstolpert sich in Kompensationszuschlägen, ehezeitlichen Barwerten für Rententrends, BilMoG-Zinssätzen, fondsgebundene betriebliche Anrechte, Gesamt- und garantierten Kapitalwerten.
Beim Umgangsrecht möchte man gerne den "biologischen Vater" untenhalten, damit die acht juristischen Väterkategorien getrennt bleiben. Ansonsten möchte man viel Manpower, sich an psychologischen Sachverständigengutachten betrinken, mehr Termine, mehr Sachverständige, mehr Umgangspfleger, mehr Verfahrensbeistände, mehr, mehr, mehr. Wieso lässt man nicht einfach die ganze Trennungsfamilie direkt in die Gerichtssääle für ein paar Jahre einziehen? Dann ist alles zusammen, was zusammen gehört, die Wege kurz.
Für das vereinfachte Verfahren beim Unterhalt soll die Verfahrenskostenhilfe jetzt auch den Anwalt bezahlen. Sehr schön :-)
Den Stichtag für die Auskunft beim Zugewinnausgleich möchte man gerne in die Vergangenheit vorverlegen, auf ein Jahr vor der Trennung. Familienrechtler erfinden eine Zeitmaschine. Ausdruck der allgemeinen Juristenparanoia, jeder würde massenhaft Geld verstecken und verschwinden lassen, man müsse nur heftig genug danach suchen und schon sprudelt es. Offenbar Ausdruck der eigenen Geisteswelt, geprägt von der eigenen Ehrlosigkeit und Verkommenheit.
Beim Kindesunterhalt ist nur die Empfehlung "Übersteigt die Betreuung durch den umgangsberechtigten Elternteil die derzeit üblichen Umgangsregelungen wesentlich, soll dieser Umstand zu einer Anpassung der Barunterhaltspflicht führen. Dabei ist der durch Vereinbarung oder Beschluss festgelegte Betreuungszeitanteil zu berücksichtigen." übriggeblieben. Darin spiegelt sich das Unbehagen über das BGH-Urteil zum Unterhalt bei einem Fast-Wechselmodell wieder, das von denkenden Menschen nur als absurd abgelehnt werden kann.
Beim Ehegattenunterhalt wird wie üblich das Kind als Rammbock für alle Ansprüche eingesetzt. Von sechs Punkten wird in fünf vom Kindeswohl geschwurbelt, obwohl es doch um endlos kassierende Exen geht.
Den Versorgungsausgleich möchte man gerne noch komplexer. Acht lange Punkte werden genannt, einer verwinkelter wie der andere und alle mit weiteren Nebeneffekten, die eine weitere Verkomplizierung nötig machen. Man verstolpert sich in Kompensationszuschlägen, ehezeitlichen Barwerten für Rententrends, BilMoG-Zinssätzen, fondsgebundene betriebliche Anrechte, Gesamt- und garantierten Kapitalwerten.
Beim Umgangsrecht möchte man gerne den "biologischen Vater" untenhalten, damit die acht juristischen Väterkategorien getrennt bleiben. Ansonsten möchte man viel Manpower, sich an psychologischen Sachverständigengutachten betrinken, mehr Termine, mehr Sachverständige, mehr Umgangspfleger, mehr Verfahrensbeistände, mehr, mehr, mehr. Wieso lässt man nicht einfach die ganze Trennungsfamilie direkt in die Gerichtssääle für ein paar Jahre einziehen? Dann ist alles zusammen, was zusammen gehört, die Wege kurz.
Für das vereinfachte Verfahren beim Unterhalt soll die Verfahrenskostenhilfe jetzt auch den Anwalt bezahlen. Sehr schön :-)
Den Stichtag für die Auskunft beim Zugewinnausgleich möchte man gerne in die Vergangenheit vorverlegen, auf ein Jahr vor der Trennung. Familienrechtler erfinden eine Zeitmaschine. Ausdruck der allgemeinen Juristenparanoia, jeder würde massenhaft Geld verstecken und verschwinden lassen, man müsse nur heftig genug danach suchen und schon sprudelt es. Offenbar Ausdruck der eigenen Geisteswelt, geprägt von der eigenen Ehrlosigkeit und Verkommenheit.