16-12-2013, 17:31
Moin Skipper
Ist ein Standpunkt, den ich nachvollziehen kann.
Sinn der Umgangsregelung ist ja auch nicht, dass die Zeiten nicht eingehalten werden.
Gibt dabei aber einen grundsätzlichen und einen konkreten Aspekt:
Das grundsätzliche ist, dass es von Seiten meiner Ex eine Anweisung an den Kindergarten geben müsste, keinen Kontakt zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zuzulassen.
Gäbe es das, dann wäre die Frage, warum. Die Bindungstoleranz -und damit die Erziehungsfähigkeit- meiner Ex ist schon mehrmals in Frage gestellt worden. Ist aber ein weitergehendes Thema. Da geht es darum, die Situation grundsätzlich zu verbessern.
Der konkrete Aspekt ist, dass es Situationen geben kann, bei denen die Umgangsregelung nicht funktioniert.
Konkret war es ja so, dass meinem Sohn nach dem Umgang die Verabschiedung schwer fiel. Darum habe ich ihm versprochen, ihn in 5 Tagen wieder abzuholen. Daraufhin hat meine Ex angekündigt, den nächsten Umgang zu boykottieren.
Mit den Weihnachtsferien dauert es nun knapp zweieinhalb Wochen bis zum nächsten Umgang. Das in einer Situation, in der mein Sohn durch den Umzug sowieso schon verunsichert ist.
In der Situation wollte ich meinem Sohn persönlich sagen, dass ich ihn zwar nicht so bald wie verprochen, aber dafür in etwas längerer Zeit abholen werde. Damit er spürt, dass ich ihm auch in der neuen Situation erhalten bleibe.
Ist aus meiner Sicht nachvollziehbar und kindeswohlfördernd. Wenn ich dann in eigener Verantwortung entscheide, meinen Sohn ausserhalb der Umgangszeiten zu sehen, kann meine Ex natürlich deswegen ein Ordnungsmittel beantragen. Und möglicherweise findet sich auch ein Richter, der so einem Antrag stattgeben würde.
Aber das wäre ein Thema zwischen mir, meiner Ex und dem Familiengericht.
Der Kindergarten könnte da nicht entscheiden, was zu tun wäre.
Darum halte ich es für korrekt, wenn der Kindergarten sich aus der Umgangsregelung raushält.
Ja, ist wichtig, im Blick zu behalten wo man hin will.
(15-12-2013, 10:05)Skipper schrieb: Ich sehe es so:
Das Sorgerecht als solches greift hier nicht, da hier keine wesentlichen Belange zur Entscheidung stehen.
Maßgeblich ist hier, daß die Eltern per Umgangsregelung bestimmt haben, wann die Alltagssorge beim einen Elternteil endet und beim anderen beginnt.
Bis 15 ist das Kind im Bereich der Mutter, danach in Deinem.
Bis 15 Uhr bestimmt die Mutter aus IHRER Alltagssorge heraus, wo sich das Kind konkret aufhält und mit wem es wie Kontakt hat.
Ab 15 Uhr bestimmst Du aus DEINER Alltagssorge heraus, wo und mit wem das Kind konkret...
Ist ein Standpunkt, den ich nachvollziehen kann.
Sinn der Umgangsregelung ist ja auch nicht, dass die Zeiten nicht eingehalten werden.
Gibt dabei aber einen grundsätzlichen und einen konkreten Aspekt:
Das grundsätzliche ist, dass es von Seiten meiner Ex eine Anweisung an den Kindergarten geben müsste, keinen Kontakt zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zuzulassen.
Gäbe es das, dann wäre die Frage, warum. Die Bindungstoleranz -und damit die Erziehungsfähigkeit- meiner Ex ist schon mehrmals in Frage gestellt worden. Ist aber ein weitergehendes Thema. Da geht es darum, die Situation grundsätzlich zu verbessern.
Der konkrete Aspekt ist, dass es Situationen geben kann, bei denen die Umgangsregelung nicht funktioniert.
Konkret war es ja so, dass meinem Sohn nach dem Umgang die Verabschiedung schwer fiel. Darum habe ich ihm versprochen, ihn in 5 Tagen wieder abzuholen. Daraufhin hat meine Ex angekündigt, den nächsten Umgang zu boykottieren.
Mit den Weihnachtsferien dauert es nun knapp zweieinhalb Wochen bis zum nächsten Umgang. Das in einer Situation, in der mein Sohn durch den Umzug sowieso schon verunsichert ist.
In der Situation wollte ich meinem Sohn persönlich sagen, dass ich ihn zwar nicht so bald wie verprochen, aber dafür in etwas längerer Zeit abholen werde. Damit er spürt, dass ich ihm auch in der neuen Situation erhalten bleibe.
Ist aus meiner Sicht nachvollziehbar und kindeswohlfördernd. Wenn ich dann in eigener Verantwortung entscheide, meinen Sohn ausserhalb der Umgangszeiten zu sehen, kann meine Ex natürlich deswegen ein Ordnungsmittel beantragen. Und möglicherweise findet sich auch ein Richter, der so einem Antrag stattgeben würde.
Aber das wäre ein Thema zwischen mir, meiner Ex und dem Familiengericht.
Der Kindergarten könnte da nicht entscheiden, was zu tun wäre.
Darum halte ich es für korrekt, wenn der Kindergarten sich aus der Umgangsregelung raushält.
(15-12-2013, 12:53)Skipper schrieb: und beiden Eltern zeigt das Kind dann irgendwann 'nen Vogel.
Ja, ist wichtig, im Blick zu behalten wo man hin will.