17-12-2013, 05:36
Ist es nicht egal, ob eine Frau dem Beruf einer Prostituierten nachgeht, oder dieselbe Leistung incl. putzen, waschen kochen, bügeln usw. kostenlos für den Next erbringt?
Auch da kann die Betreuung schon nicht mehr als gleichwertig zum KU angesehen werden und die Frau müsste zumindest teilweise Barunterhaltspflichtig werden, bzw nicht nur der Trennungsunterhalt entfallen, sondern auch der KU entsprechend reduziert werden.
Dann bleibt dem leiblichen Vater auch mehr Geld zur Betreuung der Kinder.
lg
Robert
Auch da kann die Betreuung schon nicht mehr als gleichwertig zum KU angesehen werden und die Frau müsste zumindest teilweise Barunterhaltspflichtig werden, bzw nicht nur der Trennungsunterhalt entfallen, sondern auch der KU entsprechend reduziert werden.
Dann bleibt dem leiblichen Vater auch mehr Geld zur Betreuung der Kinder.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.