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OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen
#9
(17-12-2013, 15:50)raid schrieb: Schon. Aber das eine schließt ja das andere nicht aus. Einer Frau grundsätzlich zuzumuten, dass sie via Prostitution genug Kindesunterhalt verdienen/erwirtschaften kann, ist mE moralisch nicht vertretbar.

Es wird speziell in diesem Fall zugemutet, da die Dame dieses Einkommen bereits erzielt. Sie hat ja bereits in diesem Beruf gearbeitet.
Falls sie vorher arbeitslos oder leistungsunwillig war würde sie sicher nicht zur Prostitution verdonnert werden. Aus meiner Sicht ist es im vorliegenden Fall moralisch durchaus in Ordnung.
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