21-12-2013, 06:29
(20-12-2013, 20:33)Zahlmeister schrieb: Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften.
Dann müsste eine Abänderungsklage ja erfolgreich sein, wenn sie den Job sofort aufgibt und aufgrund ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographie nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.