23-12-2013, 00:27
(18-12-2013, 11:41)Skipper schrieb: die Kita-Leitung hat Dir klar, deutlich und mE richtig erklärt, was Sache ist.
Das Mi wird Dir nix anderes sagen.
Das Ministerium hat mich ans Landesjugendamt verwiesen. Denen hab ich die Situation geschildert - und telefonisch gingen die 100 % Dacor mit meiner Rechtsauffassung:
Jeder Elternteil kann fordern, dass der Kindergarten sich an den Umgangbeschluss hält - und jeder sorgeberechtigte Elternteil kann vom Kindergarten jederzeit die Herausgabe des Kindes fordern.
Rechtlich gesehen, sitzt der Kindergarten zwischen den Stühlen und kann nur eines machen: Sich raushalten.
Von der Sache her -und das ist der entscheidende Punkt- soll der Kindergarten sich auf das Kind konzentrieren und vertrauensvoll mit beiden Eltern kommunizieren. Dazu gehört, dass die sich aus familienrechtlichen Konflikten raushalten.
Das Ganze ist übrigens zwischenzeitlich noch weiter eskaliert. Nachdem meine Ex den letzten Umgang boykottiert hat, hat sie gestern angekündigt, den Ferienumgang über Weihnachten auch zu boykottieren.
In letzter Zeit hat sie im Schnitt einen Nachmittag pro Monat boykottiert. Insgesamt vier mal. Da hab ich von gerichtlichen Anträgen noch abgesehen, um nicht als Erbsenähler dazustehen. Jetzt sinds gleich fünf Tage am Stück. Es entsteht eine Unterbrechung des Umgangs von mehr als einem Monat. Und es ist Weihnachten. Damit ist das Fass natürlich voll.
Ist eine Situation, die dem Umgangsbeschluss überhaupt nicht mehr entspricht. Wenn der Kindergarten sich jetzt daran gebunden sehen würde, von der Mutter die Order zu haben, über die Einhaltung der Umgangsregelung zu wachen -während die Mutter selbst den Beschluss missachtet- dann bekommt die Situation eine Schräglage.
Was die Leiterin der Kita angeht, werd ich dem Vorstand des Trägers ein Gespräch vorschlagen. In deren Leitlinien wird auf eine "wertschätzende Partnerschaft mit den Eltern" Wert gelegt. Da scheint es mir Entwicklungspotential zu geben.
Kommt da nichts zurück, werd ich der Leiterin über meinen Anwalt eine Unterlassungserklärung schicken.
Wegen dem Störfeuer meiner Ex gegen den Umgang, überlege ich ein Vermittlungsverfahren anhängig zu machen. Da werd ich vorschlagen, dass ausgefallene Termine am nächstmöglichen Termin nachgeholt werden - und wir als Eltern uns zu einer Beratung beim Jugendamt verpflichten, um den Konflikt zu entspannen.
Weigert meine Ex sich -was mich nicht wundern würde- werd ich eine Umgangspflegschaft beantragen.
Von Ordnungsmitteln halte ich nicht mehr so viel. Das gabs schon:
6 Monate kompletter Umgangsboykott. Dafür wurden 200 EUR Ordnungsgeld verhängt. Ersatzweise zwei Tage Haft. Ex sprang im Dreieck, ging in Beschwerde - und das OLG nimmt das Ordnungsmittel zurück.
Begründung: Der Umgang ist zwischenzeitlich durch eine Umgangspflegschaft wiederhergestellt worden und das Ordnugnsgeld soll die Situation nicht weiter belasten.
Umgangspflegschaft stellt zumindest den Umgang sicher.
Und kostet auch mehr als ein Ordnungsmittel. Meine Ex bekommt keine VKH mehr.