Moin Fin.
Ich halte die Auskünfte des LandesJA für problematisch.
Sobald es eine Elternbereinbarung zum Umgangsrecht gibt, ist die für beide Eltern bindend. In ihr ist bestimmt, wer wann die Alltagssorge ausübt.
Handelt ein ET außerhalb seines alltäglichen Sorgebereichs, dann greift in den Bereich des anderen ET ein und verstößt damit gegen die Elternvereinbarung.
Hier steht bei Regelungskonflikten das konkretere Umgangsrecht mE über dem Sorgerecht.
Problemstisch ist dabei die Rolle des Dritten im Bunde, der Kita, die vertraglich an einen oder an beide Eltern gebunden ist.
Juristen stellen in solchen Fällen die W-Fragen:
Wer hat gegen wen wann welche Ansprüche und woraus.
Ich halte das Verhalten der Kitaleiterin nach wie vor für richtig und auch klug, Dich auf die Zeiten der Umgangsregelung hinzuweisen und das Kind erst dann herauszugeben, wenn Ansprüche aus dem Umgangsrecht auf Dich übergegangen sind.
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Ich halte die Auskünfte des LandesJA für problematisch.
Sobald es eine Elternbereinbarung zum Umgangsrecht gibt, ist die für beide Eltern bindend. In ihr ist bestimmt, wer wann die Alltagssorge ausübt.
Handelt ein ET außerhalb seines alltäglichen Sorgebereichs, dann greift in den Bereich des anderen ET ein und verstößt damit gegen die Elternvereinbarung.
Hier steht bei Regelungskonflikten das konkretere Umgangsrecht mE über dem Sorgerecht.
Problemstisch ist dabei die Rolle des Dritten im Bunde, der Kita, die vertraglich an einen oder an beide Eltern gebunden ist.
Juristen stellen in solchen Fällen die W-Fragen:
Wer hat gegen wen wann welche Ansprüche und woraus.
Ich halte das Verhalten der Kitaleiterin nach wie vor für richtig und auch klug, Dich auf die Zeiten der Umgangsregelung hinzuweisen und das Kind erst dann herauszugeben, wenn Ansprüche aus dem Umgangsrecht auf Dich übergegangen sind.
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