23-12-2013, 11:38
Falsch ist die Aussage, dass der Kindergarten der Mutter in irgendeiner Weise bezüglich der Durchführung der Umgangsvereinbarung verpflichtet ist. Die geht ihn nämlich nix an. Richtig ist, dass er das Kind ohne irgendwelche Zicken an einen sorgeberechtigten Elternteil herauszugeben hat.
Soweit sich aus dem Abholen des Kindes aus der Kita durch den sorgeberechtigten Umgangselternteil irgendwelche Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis betreuender Elternteil und Kindergarten ergeben, müssen die das untereinander ausmachen.
Die KiGa-Leiterin liegt in ihrem Verhalten schlicht daneben und gehört auf den Pott gesetzt.
Soweit sich aus dem Abholen des Kindes aus der Kita durch den sorgeberechtigten Umgangselternteil irgendwelche Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis betreuender Elternteil und Kindergarten ergeben, müssen die das untereinander ausmachen.
Die KiGa-Leiterin liegt in ihrem Verhalten schlicht daneben und gehört auf den Pott gesetzt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...