Pardon wp,
Du schreibst dummes Zeugs!
Nach Rechtsprechung unterfällt die Abholung aus der Kita der Alltagssorge, die Elterliche Sorge an sich greift hier nicht bzw zu kurz.
Gibt die Kita das Kind im zeitlichen Zuständigkeitsbereich eines ET (gemäß Umgangsregeling der Elternvereinbarung) und dann auch noch gegen ausdrückliche Anweisung eigenmächtig heraus, oder greift andererseits durch Verzögerung der Herausgabe ein, kann die Kita in Teufels Küche geraten.
Die Kita macht es richtig bzw am wenigsten falsch, wenn sie sich an das Umgangsrecht hält, das hier durch eine Elternvereinbarung geregelt ist.
Ganz schlimme Verhältnisse sehe ich, wenn ein ET, der im Vertragsverhältnuis zur Kita steht, die Order erteilt, das Kind NACH der festgelegten Zeit herauszugeben und der andere ET sich auf das Umgangsrecht beruft. Dann möchte ich nicht in de Haut einer Kita-Leitung stecken, die kann es dann nur falsch machen
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Du schreibst dummes Zeugs!
Nach Rechtsprechung unterfällt die Abholung aus der Kita der Alltagssorge, die Elterliche Sorge an sich greift hier nicht bzw zu kurz.
Gibt die Kita das Kind im zeitlichen Zuständigkeitsbereich eines ET (gemäß Umgangsregeling der Elternvereinbarung) und dann auch noch gegen ausdrückliche Anweisung eigenmächtig heraus, oder greift andererseits durch Verzögerung der Herausgabe ein, kann die Kita in Teufels Küche geraten.
Die Kita macht es richtig bzw am wenigsten falsch, wenn sie sich an das Umgangsrecht hält, das hier durch eine Elternvereinbarung geregelt ist.
Ganz schlimme Verhältnisse sehe ich, wenn ein ET, der im Vertragsverhältnuis zur Kita steht, die Order erteilt, das Kind NACH der festgelegten Zeit herauszugeben und der andere ET sich auf das Umgangsrecht beruft. Dann möchte ich nicht in de Haut einer Kita-Leitung stecken, die kann es dann nur falsch machen
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