23-12-2013, 12:24
(23-12-2013, 12:19)Skipper schrieb: Mischka,Diese Umgangsregelung kennt die KiTa-Leiterin doch garnicht - diese ist nicht öffentlich und daher für die Leiterin quasi nicht-existent. Entscheidend ist nur, dass TO Sorgeberechtigt ist und daher die KiTa das Kind JEDERZEIT an ihn herauszugeben hat.
das greift hier nicht, weil es eine Umgangsregelung gibt, die genau festlegt, wer wann zuständig ist und in wessen Obhut sich das Kind - mit Zustimmung des anderen Elternteils - auf hält.
Im Rahmen dieser Festlegung kann derjenige ET bestimmen, wo, bei wem und wielange sich das Kind aufhält.
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