(23-12-2013, 12:24)mischka schrieb:Eben nicht! Das ganze hat hier nix mit dem Sorgerecht zu tun, weil es die Alltagssorge im Rahmen des Umgangsrechts betrifft.(23-12-2013, 12:19)Skipper schrieb: Mischka,Diese Umgangsregelung kennt die KiTa-Leiterin doch garnicht - diese ist nicht öffentlich und daher für die Leiterin quasi nicht-existent. Entscheidend ist nur, dass TO Sorgeberechtigt ist und daher die KiTa das Kind JEDERZEIT an ihn herauszugeben hat.
das greift hier nicht, weil es eine Umgangsregelung gibt, die genau festlegt, wer wann zuständig ist und in wessen Obhut sich das Kind - mit Zustimmung des anderen Elternteils - auf hält.
Im Rahmen dieser Festlegung kann derjenige ET bestimmen, wo, bei wem und wielange sich das Kind aufhält.
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Eine Kita unter Vertrag der Mutter und muß auch nur diesen kennen, an den sie sich zu halten hat. Hier scheint die Kita die Umgangsregelung aber zu kennen und fordert den Vater nun höflich auf, sich zur Vermeidung von Ärger an diese zu halten. Insofern sehe ich die Kita-Leitung sogar auf der Seite des drängelnden Vaters.
Sie verhält sich völlig richtig, indem sie
a) den Vertrag mit der Mutter erfüllt und
b) sich an die Anweisungen der Mutter hält, die dem 'Vertrag' mit dem Vater, der Elternvereinbarung entsprechen.
Einzig der Vater macht hier Ärger, wenn er - entgegen seinem Umgangsrecht - die Herausgabe VOR der Zeit begehrt und damit in die Alltagssorge der Mutter eingreift.
Wenn DAS vor Gericht landet, sehe ich Ordnungsmittel gegen den Vater angedroht, da sich dieser nicht an das gerichtlich bestimmte Umgangsrecht hält.
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