(23-12-2013, 18:38)Zahlmeister schrieb: Es ist also nur wieder ein weiteres Betätigungsfeld von Anwälten und Gerichten welches Kosten verursacht und im Endeffekt bekommt Mami immer recht...
Das ist zwar im Prinzip richtig - andererseits ist zum einen das Kind erst vier Jahre alt und zum anderen die Gefahr eines plötzlichen Todes der KM doch relativ groß und zum dritten das Gesetz nunmal da und sollte genutzt werden, so daß ich es für richtig halte, zu versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu erstreiten.
Wäre das Kind 14 oder älter, würde ich sagen: Laß es!
Aber nicht bei einem noch so kleinen Kind.
Richtig ist vor allem aber folgendes:
Das GS nützt effektiv nur dann etwas, wenn das Kind krank ist, denn dann ist der Arzt verpflichtet, dem Vater Auskunft zu geben.
Ansonsten ist das GS das Papier nicht wert, auf dem das Urteil geschrieben ist, wenn die KM den Umgang boykottiert.
@goldnero: Im übrigen solltest Du die Trennungsfaq zu dem Thema durchlesen!
http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...nsamesorge
Simon II