(23-12-2013, 19:30)beppo schrieb: Auch wenn du ansonsten recht hast, sehe ich das hier anders.
GSR bedeutet nicht, dass der Arzt mit ihm reden muss sondern nur, dass er mit ihm reden darf
Seiner Informationspflicht kommt der Arzt schon nach, wenn er einen Elternteil informiert.
Alles Andere ist dann zwischen den Eltern im Innenverhältnis zu klären.
Nenne mir doch bitte die Quelle, wo Du das her hast!
Nach meinen Informationen ist der Arzt auf Anfrage zur Auskunft verpflichtet - und genau das habe ich unwilligen Ärzten durch meinen RA auch mitteilen lassen.
Danach ging das immer ganz schnell mit der Auskunft.
Simon II