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Verhandlung gemeinsames Sorgerecht! Was passiert da?
#6
(23-12-2013, 19:30)beppo schrieb: Auch wenn du ansonsten recht hast, sehe ich das hier anders.

GSR bedeutet nicht, dass der Arzt mit ihm reden muss sondern nur, dass er mit ihm reden darf

Seiner Informationspflicht kommt der Arzt schon nach, wenn er einen Elternteil informiert.
Alles Andere ist dann zwischen den Eltern im Innenverhältnis zu klären.

Nenne mir doch bitte die Quelle, wo Du das her hast!

Nach meinen Informationen ist der Arzt auf Anfrage zur Auskunft verpflichtet - und genau das habe ich unwilligen Ärzten durch meinen RA auch mitteilen lassen.

Danach ging das immer ganz schnell mit der Auskunft. Big Grin

Simon II
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Nachrichten in diesem Thema
Verhandlung gemeinsames Sorgerecht! Was passiert da? - von goldnero - 23-12-2013, 17:41
RE: Verhandlung gemeinsames Sorgerecht! Was passiert da? - von Simon ii - 23-12-2013, 19:38

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