23-12-2013, 20:29
Mal langsam.
Ich zitiere aus Absatz 4.
Unerheblich ist schließlich auch der Umstand, dass das betreffende Kind inzwischen bei seinem Vater lebt und sich eine Wiederholungsgefahr nach derzeitigem Sachstand nicht ergeben kann.
Im Absatz 5 ist dann weiter darauf hingewiesen, dass dort so einiges schief lief.
War Muddi drogenabhängig o.ä.? Nur so kann ich mir diesen Beschluss erklären.
Ich zitiere aus Absatz 4.
Unerheblich ist schließlich auch der Umstand, dass das betreffende Kind inzwischen bei seinem Vater lebt und sich eine Wiederholungsgefahr nach derzeitigem Sachstand nicht ergeben kann.
Im Absatz 5 ist dann weiter darauf hingewiesen, dass dort so einiges schief lief.
War Muddi drogenabhängig o.ä.? Nur so kann ich mir diesen Beschluss erklären.